151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 82 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Kommissionssekretariat
Verfahren - Kommissionen - Allgemeine Bestimmungen
§ 82 Landratsreglement, LRR · Kommissionssekretariat
1. Das Kommissionssekretariat hat insbesondere folgende Aufgaben
1. Unterstützung des Kommissionspräsidiums bei der Planung, Vorbereitung und Führung der Kommissionstätigkeit;
2. Besorgung der organisatorischen und administrativen Mitteilungen an die Kommissionsmitglieder;
3. Führung des Protokolls;
4. Übermittlung der erforderlichen Angaben, Mitteilungen, Unterlagen und Anträge an das Landratssekretariat;
5. Redaktion allfälliger Medieninformationen;
6. Unterstützung der Kommissionsmitglieder.
2. Die Beratungsunterlagen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung den Kommissionsmitgliedern zugestellt sein.