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§ 82 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Kommissionssekretariat

Verfahren - Kommissionen - Allgemeine Bestimmungen
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§ 82 Landratsreglement, LRR · Kommissionssekretariat

1. Das Kommissionssekretariat hat insbesondere folgende Aufgaben

1. Unterstützung des Kommissionspräsidiums bei der Planung, Vorbereitung und Führung der Kommissionstätigkeit;

2. Besorgung der organisatorischen und administrativen Mitteilungen an die Kommissionsmitglieder;

3. Führung des Protokolls;

4. Übermittlung der erforderlichen Angaben, Mitteilungen, Unterlagen und Anträge an das Landratssekretariat;

5. Redaktion allfälliger Medieninformationen;

6. Unterstützung der Kommissionsmitglieder.

2. Die Beratungsunterlagen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung den Kommissionsmitgliedern zugestellt sein.

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