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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 8 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Wahl des Landratsbüros

Organisation und Befugnisse - Landratsbüro und Landratspräsidium
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§ 8 Landratsreglement, LRR · Wahl des Landratsbüros

1. In der konstituierenden Sitzung erfolgt die Wahl des Landratsbüros im Anschluss an die Inpflichtnahme.

2. Während der Legislaturperiode erfolgt die Wahl des Landratsbüros am Ende der letzten Sitzung vor der Sommerpause.

3. Die Wahl des Präsidiums und der Vizepräsidien hat derart zu erfolgen, dass alle Fraktionen entsprechend ihrer Grösse innerhalb von zwei Legislaturperioden für das Präsidium berücksichtigt werden.

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