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§ 72 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Geheime Wahlen 1. Bestätigungswahl

Verfahren - Beschlussfassung - Wahlen
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§ 72 Landratsreglement, LRR · Geheime Wahlen 1. Bestätigungswahl

1. Wird bei einer Erneuerungswahl die geheime Abstimmung beschlossen, sind zunächst sämtliche zu bestätigende Mitglieder gemeinsam zur Wahl zu bringen.

2. Es findet lediglich ein Wahlgang statt. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht.

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