151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 63 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Entscheid 1. durch qualifiziertes Mehr
Verfahren - Beschlussfassung - Allgemeine Bestimmungen
§ 63 Landratsreglement, LRR · Entscheid 1. durch qualifiziertes Mehr
1. Die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden, stimmberechtigten Ratsmitglieder ist erforderlich für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses über
1. * ...
2. Ausgaben gemäss Art. 52a Abs. 1 Ziffer 2 der Kantonsverfassung;
3. Ausgaben gemäss Art. 14 Abs. 2 Ziffer 8 des Landratsgesetzes, soweit für deren Beschlussfassung dem Landrat durch die Kantonsverfassung oder durch besondere Gesetze Vollmacht erteilt ist.