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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 63 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Entscheid 1. durch qualifiziertes Mehr

Verfahren - Beschlussfassung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 63 Landratsreglement, LRR · Entscheid 1. durch qualifiziertes Mehr

1. Die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden, stimmberechtigten Ratsmitglieder ist erforderlich für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses über

1. * ...

2. Ausgaben gemäss Art. 52a Abs. 1 Ziffer 2 der Kantonsverfassung;

3. Ausgaben gemäss Art. 14 Abs. 2 Ziffer 8 des Landratsgesetzes, soweit für deren Beschlussfassung dem Landrat durch die Kantonsverfassung oder durch besondere Gesetze Vollmacht erteilt ist.

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