Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.11 LRRRCD CH-NW

§ 49 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Aufträge

Verfahren - Beratungen - Vorlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (124 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 49 Landratsreglement, LRR · Aufträge

1. Bei der Beratung einer Vorlage können der vorberatenden Kommission, dem Landratsbüro oder dem Regierungsrat Aufträge erteilt werden.

← § 48 Landratsreglement, LRR Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Register der Interessenbindungen § 50 Landratsreglement, LRR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →