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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 48 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Einzelberatung

Verfahren - Beratungen - Vorlagen
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§ 48 Landratsreglement, LRR · Einzelberatung

1. Auf den Eintretensbeschluss folgt die Einzelberatung; die Vorlage wird artikel-, paragrafen-, ziffern- oder abschnittsweise beraten.

2. Es können Anträge auf Änderungen und Ergänzungen, auf Genehmigung und Nichtgenehmigung sowie Ordnungsanträge (§ 42) gestellt werden.

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