151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 48 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Einzelberatung
Verfahren - Beratungen - Vorlagen
§ 48 Landratsreglement, LRR · Einzelberatung
1. Auf den Eintretensbeschluss folgt die Einzelberatung; die Vorlage wird artikel-, paragrafen-, ziffern- oder abschnittsweise beraten.
2. Es können Anträge auf Änderungen und Ergänzungen, auf Genehmigung und Nichtgenehmigung sowie Ordnungsanträge (§ 42) gestellt werden.