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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 36 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Eröffnung

Verfahren - Konstituierende Sitzung
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§ 36 Landratsreglement, LRR · Eröffnung

1. Das älteste Landratsmitglied eröffnet die Sitzung und leitet sie bis nach der Wahl des Landratspräsidiums.

2. Es bezeichnet zwei Stimmenzählende für die Dauer der konstituierenden Sitzung.

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