151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 36 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Eröffnung
Verfahren - Konstituierende Sitzung
§ 36 Landratsreglement, LRR · Eröffnung
1. Das älteste Landratsmitglied eröffnet die Sitzung und leitet sie bis nach der Wahl des Landratspräsidiums.
2. Es bezeichnet zwei Stimmenzählende für die Dauer der konstituierenden Sitzung.