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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 33 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Petitionen 1. Vorberatung

Verfahren - Eingaben
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§ 33 Landratsreglement, LRR · Petitionen 1. Vorberatung

1. Die Justizkommission prüft die in der Petition vorgebrachten Gründe auf ihre Stichhaltigkeit und kann

1. dem Landrat schriftlich Bericht erstatten und Antrag stellen;

2. die Petition zur direkten Erledigung an den Regierungsrat überweisen, sofern gleichlautende Petitionen auch in andern Kantonen eingereicht worden sind.

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