151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 33 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Petitionen 1. Vorberatung
Verfahren - Eingaben
§ 33 Landratsreglement, LRR · Petitionen 1. Vorberatung
1. Die Justizkommission prüft die in der Petition vorgebrachten Gründe auf ihre Stichhaltigkeit und kann
1. dem Landrat schriftlich Bericht erstatten und Antrag stellen;
2. die Petition zur direkten Erledigung an den Regierungsrat überweisen, sofern gleichlautende Petitionen auch in andern Kantonen eingereicht worden sind.