151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 25 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Zuhörerinnen und Zuhörer 1. Zulassung
Verfahren - Allgemeine Bestimmungen
§ 25 Landratsreglement, LRR · Zuhörerinnen und Zuhörer 1. Zulassung
1. Zuhörerinnen und Zuhörer werden zugelassen, soweit ihnen ein besonderer Platz zugewiesen werden kann.