151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 24 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - 2. Ausnahmen
Verfahren - Allgemeine Bestimmungen
§ 24 Landratsreglement, LRR · 2. Ausnahmen
1. Über den Antrag auf Aufhebung der Öffentlichkeit wird unter Ausschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Medien sowie von Zuhörerinnen und Zuhörern beraten und abgestimmt.