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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 24 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - 2. Ausnahmen

Verfahren - Allgemeine Bestimmungen
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§ 24 Landratsreglement, LRR · 2. Ausnahmen

1. Über den Antrag auf Aufhebung der Öffentlichkeit wird unter Ausschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Medien sowie von Zuhörerinnen und Zuhörern beraten und abgestimmt.

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