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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 116 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 116 Landratsreglement, LRR · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt auf den 1. Oktober 1998 in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Alle mit ihm im Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

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