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151.11 LRRRCD CH-NW

§ 112b Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - 5b. Erfüllung durch Fachkommission

Parlamentarische Vorstösse - Verfahren
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§ 112b Landratsreglement, LRR · 5b. Erfüllung durch Fachkommission

1. Die Fachkommission kann sich zur Erfüllung einer Motion unmittelbar an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wenden und diesen Aufträge erteilen. Sie teilt dies der zuständigen Direktion mit. Sie kann auch externe Fachpersonen beauftragen.

2. Sie unterbreitet dem Landrat eine Vorlage oder stellt Antrag auf Abschreibung der Motion.

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