151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 101 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - 2. vorläufige Unterstützung
Parlamentarische Vorstösse - Formen
§ 101 Landratsreglement, LRR · 2. vorläufige Unterstützung
1. Spätestens an der dritten nach der Eingabe stattfindenden Landratssitzung ist zu beschliessen, ob mindestens 20 Ratsmitglieder die Parlamentarische Initiative vorläufig unterstützen.
2. Bei einer vorläufigen Unterstützung ist die vorberatende Kommission sofort zu wählen.