Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.111 CH-NW

§ 1 Regierungsratsbeschluss über die Feststellung der negativen Rechtskraft der Nidwaldner Gesetzessammlung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Regierungsratsbeschluss über die Feststellung der negativen Rechtskraft der Nidwaldner Gesetzessammlung

1. Alle kantonalen Gesetze, Verordnungen und weiteren Erlasse mit rechtsetzendem allgemeinverbindlichem Inhalt sind unter Vorbehalt von § 2 auf den 1. Februar 1990 hin aufgehoben, sofern sie nicht gänzlich oder mindestens mit dem Titel und der Fundstelle in der Nidwaldner Gesetzessammlung enthalten sind.

Kanton Nidwalden 141.111 § 2 Regierungsratsbeschluss über die Feststellung der negativen Rechtskraft der Nidwaldner Gesetzessammlung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →