141.1
PuGLPu
CH-NW
Art. 6 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Zugang, Bezug
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Publikationsgesetz, PuG · Zugang, Bezug
1. Der elektronische Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ist unentgeltlich.
2. Die amtlichen Publikationsorgane können bei der Staatskanzlei elektronisch eingesehen werden.
3. Gegen Gebühr können bei der Staatskanzlei einzelne Erlasse aus der Chronologischen und der Systematischen Gesetzessammlung in gedruckter Form bezogen werden.