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141.1 PuGLPu CH-NW

Art. 4 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Publikationsform

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Publikationsgesetz, PuG · Publikationsform

1. Die Publikationen nach diesem Gesetz erfolgen über öffentlich zugängliche Online-Plattformen, deren Betrieb der Kanton sicherstellt.

2. Die Unveränderbarkeit der rechtsgültigen Publikationen ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen.

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