141.1
PuGLPu
CH-NW
Art. 4 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Publikationsform
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Publikationsgesetz, PuG · Publikationsform
1. Die Publikationen nach diesem Gesetz erfolgen über öffentlich zugängliche Online-Plattformen, deren Betrieb der Kanton sicherstellt.
2. Die Unveränderbarkeit der rechtsgültigen Publikationen ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen.