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Art. 20 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Inhalt

Systematische Gesetzessammlung
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Art. 20 Publikationsgesetz, PuG · Inhalt

1. Die Systematische Gesetzessammlung ist die laufend nachgeführte, bereinigte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung des kantonalen Rechts.

2. Die Staatskanzlei veröffentlicht die rechtsetzenden Bestimmungen im Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Systematischen Gesetzessammlung. Vorbehalten bleiben rückwirkende Inkraftsetzungen.

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