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141.1 PuGLPu CH-NW

Art. 2 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Publikationsgesetz, PuG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz gilt für öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sowie für Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

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