Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.1 PuGLPu CH-NW

Art. 17 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Inhalt

Chronologische Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Publikationsgesetz, PuG · Inhalt

1. Die Chronologische Gesetzessammlung enthält in zeitlicher Abfolge die rechtsgültigen Erlasse des kantonalen Rechts.

2. Darin sind zu veröffentlichen

1. die Kantonsverfassung;

2. die kantonalen Gesetze;

3. die rechtsetzenden Vereinbarungen sowie zugehörige Beitrittsbeschlüsse;

4. die kantonalen Verordnungen;

5. die Verfassung der Landeskirche, der evangelisch-reformierten Kirche sowie der weiteren öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen;

6. alle übrigen Bestimmungen rechtsetzender Natur.

3. Die Staatskanzlei veröffentlicht die Erlasse umgehend nach der Festlegung ihres Inkrafttretens in der Chronologischen Gesetzessammlung.

← Art. 16 Publikationsgesetz, PuG Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Gegenstand Art. 18 Publikationsgesetz, PuG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →