Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.1 PuGLPu CH-NW

Art. 12 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Gedruckte Fassung

Amtsblatt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Publikationsgesetz, PuG · Gedruckte Fassung

1. Das Amtsblatt kann beim Kanton gegen Gebühr zusätzlich als gedruckte Fassung bezogen werden.

2. Massgebend sind die auf der Online-Plattform veröffentlichten Publikationen.

← Art. 11 Publikationsgesetz, PuG Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Gegenstand Art. 13 Publikationsgesetz, PuG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →