141.1
PuGLPu
CH-NW
Art. 12 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz, PuG) - Gedruckte Fassung
Amtsblatt
Art. 12 Publikationsgesetz, PuG · Gedruckte Fassung
1. Das Amtsblatt kann beim Kanton gegen Gebühr zusätzlich als gedruckte Fassung bezogen werden.
2. Massgebend sind die auf der Online-Plattform veröffentlichten Publikationen.