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133.12 UAVRVORUV CH-NW

§ 28 Vollzugsverordnung über Urnenabstimmungen in kommunalen Angelegenheiten (Urnenabstimmungsverordnung, UAV) - Kandidatenliste

Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung - Wahlen
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§ 28 Urnenabstimmungsverordnung, UAV · Kandidatenliste

1. Die Wahlvorschläge sind für alle sichtbar aufzuschreiben.

2. Werden bei Erneuerungswahlen von Behörden bisherige Mitglieder vorgeschlagen, sind diese in der Reihenfolge ihres Wahlalters an die Spitze der Kandidatenliste zu setzen.

3. Im Übrigen sind die Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres Eingangs aufzuführen.

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