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132.2 WAGLDVELVE CH-NW

Art. 83 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) - Änderung bestehender Gesetze 1. Proporzgesetz

Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 83 Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG · Änderung bestehender Gesetze 1. Proporzgesetz

1. Das Gesetz vom 26. April 1981 über die Verhältniswahl des Landrates wird wie folgt geändert: ...

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