Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
132.2 WAGLDVELVE CH-NW

Art. 39 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) - Stimmrechtsausweis

Organisation und Abstimmungsverfahren
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Art. 39 Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG · Stimmrechtsausweis

1. Jede stimmberechtigte Person erhält einen Stimmrechtsausweis mit den zur Identifizierung erforderlichen Angaben.

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