Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
132.2 WAGLDVELVE CH-NW

Art. 31 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) - Behebung von Mängeln der Bescheinigung

Unterschriftensammlung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (90 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 31 Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG · Behebung von Mängeln der Bescheinigung

1. Die Staatskanzlei lässt Mängel der Bescheinigung, die nicht den Unterzeichnenden zur Last gelegt werden können, von der Einwohnerkontrolle der zuständigen Gemeinde beheben.

← Art. 30 Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG Gesetz über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) - Stimm- und Wahlrecht Art. 32 Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →