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132.2 WAGLDVELVE CH-NW

Art. 19 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) - Fakulatives Referendum 1. allgemein

Referendum
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Art. 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG · Fakulatives Referendum 1. allgemein

1. Dem fakultativen Referendum unterstehen die in Art. 52a der Kantonsverfassung genannten Erlasse und Beschlüsse.

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