Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.1 EGBPR CH-NW

Art. 9 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte (EG BPR) - Abstimmungslokal 1. Anforderungen

Organisation
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Art. 9 EG BPR · Abstimmungslokal 1. Anforderungen

1. Die Abstimmungen sind in einem öffentlichen Lokal durchzuführen, das ungehindert betreten werden kann und in welchem die Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleistet ist.

2. Der Gemeinderat kann zusätzlich zum Hauptlokal Nebenlokale bestimmen.

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