131.1
EGBPR
CH-NW
Art. 9 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte (EG BPR) - Abstimmungslokal 1. Anforderungen
Organisation
Art. 9 EG BPR · Abstimmungslokal 1. Anforderungen
1. Die Abstimmungen sind in einem öffentlichen Lokal durchzuführen, das ungehindert betreten werden kann und in welchem die Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleistet ist.
2. Der Gemeinderat kann zusätzlich zum Hauptlokal Nebenlokale bestimmen.