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122.21 AusV CH-NW

§ 11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (Ausländerverordnung, AusV) - Gebührentarif

Gebühren
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§ 11 Ausländerverordnung, AusV · Gebührentarif

1. Der Kanton bezieht die Höchstgebühren gemäss Art. 8 GebV-AIG.

2-3. ...

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