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122.2 CH-NW

Art. 23 Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (EG zum Ausländerrecht) - 2. Steuergesetz

Schlussbestimmungen
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Art. 23 EG zum Ausländerrecht · 2. Steuergesetz

1. Das Gesetz vom 22. März 2000 über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuergesetz) wird wie folgt geändert: ...

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