Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.1 NAGLAG CH-NW

Art. 28 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Straf- und Schlussbestimmungen
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Art. 28 NAG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Folgende Erlasse und Bestimmungen werden aufgehoben

1. das Gesetz vom 27. April 1980 über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer;

2. die Vollziehungsverordnung vom 25. September 1981 zum Gesetz über die Niederlassung der Schweizer (Niederlassungsverordnung);

3. die Einführungsverordnung vom 17. Dezember 2002 zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige;

4. Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2008 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, kDSG).

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