Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.1 NAGLAG CH-NW

Art. 22 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Rückgabe

Ausweise für Schweizerinnen und Schweizer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 NAG · Rückgabe

1. Wer aus einer Gemeinde wegzieht, hat Anspruch auf die Rückgabe der hinterlegten Schriften.

2-3

...

← Art. 21 NAG Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Gegenstand, Geltungsbereich Art. 23 NAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →