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§ 6a Verordnung zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, kBüV) - Entlassungsgesuch

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§ 6a Kantonale Bürgerrechtsverordnung, kBüV · Entlassungsgesuch

1. Das Gesuch um Entlassung aus dem kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Bürgerrecht ist mit folgenden Unterlagen an das Amt einzureichen

1. die zivilstandsamtlichen Ausweise der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sowie ihrer in die Entlassung einzubeziehenden minderjährigen Kinder;

2. bei minderjährigen Kindern, welche bei einem Gesuch um Entlassung aus dem schweizerischen Bürgerrecht miteinbezogen werden, die Einwilligung beider Elternteile oder den Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge;

3. die Bescheinigung über den Besitz eines anderen kommunalen, kantonalen oder ausländischen Bürgerrechts.

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