121.1
LCitLCC
CH-NW
Art. 33 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG) - Beschwerde
Rechtsschutz, Gebühren
Art. 33 Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG · Beschwerde
1. Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz.
2. Eine Beschwerde ist nur gegen ablehnende Entscheide zulässig. Vorbehalten bleibt die Kostenbeschwerde gemäss Gebührengesetzgebung.
3. ...