121.1
LCitLCC
CH-NW
Art. 20 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG) - Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
Erwerb durch behördlichen Beschluss - Erleichterte Einbürgerung
Art. 20 Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG · Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
1. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält gemäss Art. 22 BüG in dieser Reihenfolge das Gemeindebürgerrecht
1. der für den Irrtum verantwortlichen Gemeinde;
2. der Gemeinde, in der sie oder er zuletzt Wohnsitz hatte;
3. der Gemeinde, in der sie oder er sich aufgehalten hat.