121.1
LCitLCC
CH-NW
Art. 10 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG) - Einbürgerungsverfahren 1. gemeinsamer Bürgerrechtserwerb
Erwerb durch behördlichen Beschluss - Ordentliche Einbürgerung
Art. 10 Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG · Einbürgerungsverfahren 1. gemeinsamer Bürgerrechtserwerb
1. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber können das Schweizer Bürgerrecht nur gemeinsam mit dem Kantons- und dem Gemeindebürgerrecht erwerben.
2. Schweizer Bewerberinnen und Bewerber können das Kantonsbürgerrecht nur gemeinsam mit dem Gemeindebürgerrecht erwerben.