121.1
LCitLCC
CH-NW
Art. 1 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und den Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts.
2. Die Bestimmungen des Bundesrechts betreffend das Schweizer Bürgerrecht gelten auch für den Erwerb und den Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts, soweit dieses Gesetz keine abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen enthält.