112.2
CH-NW
§ 7 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
Die Fischerei
§ 7 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
1. Das Gebiet der gemeinsamen Fischerei gilt nur für die Berufsfischerei.
2. Für die Sportfischer gilt die Kantonsgrenze.
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Die Hoheitsgrenze
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