112.2
CH-NW
§ 5 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
Die Fischerei
§ 5 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
1. Die beiden Kantone erteilen für das Gebiet der gemeinsamen Fischerei keine zusätzlichen Berufsfischer-Patente.
2. Dem Kanton Nidwalden ist anheimgestellt, für das östlich der Linie Landmark Obermatt / Weggis gelegene Gebiet der Fischereigemeinschaft die Bewilligung sechs Patentinhabern zu erteilen, die mit den im Gebiet westlich dieser Linie zugelassenen Patentinhabern nicht identisch sind.
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Die Hoheitsgrenze
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