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§ 4 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee

Die Fischerei
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§ 4 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee

1. An der Fischereigemeinschaft ist der Kanton Luzern mit zehn, der Kanton Nidwalden mit sechs Berufsfischerpatenten beteiligt.

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