112.2
CH-NW
§ 10 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
Vermarkung und topographische Karten
§ 10 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
1. Die Hoheits- und Fischereigrenzen sind in der dieser Vereinbarung angehefteten Karte 1:25'000 dargestellt. Die Karte bildet einen Bestandteil dieser Vereinbarung.
← § 9 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee
Die Hoheitsgrenze
§ 11 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee →