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§ 1 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee

Die Hoheitsgrenze
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§ 1 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee

1. Die Hoheitsgrenze zwischen den Kantonen Luzern und Nidwalden auf dem Vierwaldstättersee verläuft auf der ideellen Seemittellinie. Sie beginnt an der landseitigen Kantonsgrenze bei der Einmündung des Friedbächli und verläuft bis zur landseitigen Kantonsgrenze bei der Dampfschiffstation Kehrsiten-Bürgenstock und weiter östlich von der landseitigen Kantonsgrenze zwischen Unter- und Obermatt bis zum Punkt der ideellen Seemittellinie, der zwischen Unterer und Oberer Nase liegt.

Die Hoheitsgrenze § A1-1 Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee →

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