111
CH-NW
Art. 85 Verfassung des Kantons Nidwalden - Aufgabe
Die kantonalen und kommunalen Gewalten und ihre Funktionen - Die kommunalen Gewalten - Gemeindearten - Politische Gemeinde
Art. 85 Verfassung des Kantons Nidwalden · Aufgabe
1. Die Politische Gemeinde regelt im Rahmen der Gesetzgebung alle örtlichen Angelegenheiten, die nicht einer andern Gemeinde übertragen sind.