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111 CH-NW

Art. 82 Verfassung des Kantons Nidwalden - Verordnungsbefugnisse

Die kantonalen und kommunalen Gewalten und ihre Funktionen - Die kommunalen Gewalten - Allgemeine Vorschriften - Administrativer Rat
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Art. 82 Verfassung des Kantons Nidwalden · Verordnungsbefugnisse

1. Der administrative Rat erlässt Verordnungen, zu denen er durch die Gesetzgebung zuständig erklärt wird.

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