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111 CH-NW

Art. 7 Verfassung des Kantons Nidwalden - Ersatzanspruch

Die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger - Grundrechte
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Art. 7 Verfassung des Kantons Nidwalden · Ersatzanspruch

1. Der Entzug und die ähnlich einem Entzug wirkende Beschränkung eines privaten Eigentumsrechts oder eines vermögenswerten Anspruchs verpflichtet zu vollem Ersatz.

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