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CH-NW
Art. 51 Verfassung des Kantons Nidwalden - Wahlen
Die kantonalen und kommunalen Gewalten und ihre Funktionen - Die kantonalen Gewalten - Aktivbürgerschaft
Art. 51 Verfassung des Kantons Nidwalden · Wahlen
1. Die Stimmberechtigten wählen
1. den Landrat;
2. den Regierungsrat;
3. die Abordnung in den Ständerat;
4. * ...
2. ...