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CH-NW
Art. 50 Verfassung des Kantons Nidwalden - Ausübung des Stimm- und Wahlrechts
Die kantonalen und kommunalen Gewalten und ihre Funktionen - Die kantonalen Gewalten - Aktivbürgerschaft
Art. 50 Verfassung des Kantons Nidwalden · Ausübung des Stimm- und Wahlrechts
1. Die Aktivbürgerinnen und Aktivbürger üben ihr Stimm- und Wahlrecht in den Politischen Gemeinden aus.
2. ...