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111 CH-NW

Art. 49 Verfassung des Kantons Nidwalden - Amtssitz

Die kantonalen und kommunalen Gewalten und ihre Funktionen - Allgemeine Vorschriften
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Art. 49 Verfassung des Kantons Nidwalden · Amtssitz

1. Stans ist Hauptort des Kantons und Sitz der kantonalen Behörden.

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