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111 CH-NW

Art. 19 Verfassung des Kantons Nidwalden - Ausbildungsbeiträge

Die öffentlichen Aufgaben - Schule
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Art. 19 Verfassung des Kantons Nidwalden · Ausbildungsbeiträge

1. Der Kanton fördert im Rahmen der Gesetzgebung die wissenschaftliche und berufliche Ausbildung und Weiterbildung durch Beiträge.

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