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111 CH-NW

Art. 12 Verfassung des Kantons Nidwalden - Erwerb und Verlust des Bürgerrechts

Die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger - Politische Rechte
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Art. 12 Verfassung des Kantons Nidwalden · Erwerb und Verlust des Bürgerrechts

1. Der Erwerb und der Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts werden durch das Gesetz geregelt.

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