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111 CH-NW

Art. 11 Verfassung des Kantons Nidwalden - Petitionsrecht

Die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger - Politische Rechte
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Art. 11 Verfassung des Kantons Nidwalden · Petitionsrecht

1. Jedermann ist berechtigt, an die Behörden Petitionen zu richten.

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