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CH-LU
§ 9 Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Kriterien
Beiträge - Beiträge für Belange der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung und der Elternbildung
§ 9 Lotteriegelderverordnung · Kriterien
1. Für die Unterstützung von Jugendprojekten wird die aktive Beteiligung von Jugendlichen aus verschiedenen Gemeinden vorausgesetzt.
2. Elternbildungsangebote müssen durch professionelle Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit erbracht werden.