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994 CH-LU

§ 9 Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Kriterien

Beiträge - Beiträge für Belange der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung und der Elternbildung
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§ 9 Lotteriegelderverordnung · Kriterien

1. Für die Unterstützung von Jugendprojekten wird die aktive Beteiligung von Jugendlichen aus verschiedenen Gemeinden vorausgesetzt.

2. Elternbildungsangebote müssen durch professionelle Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit erbracht werden.

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